Beratung in der Schwangerschaft und Hilfe bei Beschwerden

Jede schwangere Frau hat mit der Feststellung der Schwangerschaft Anspruch auf die Beratung durch eine Hebamme. Die Leistungen werden von den Krankenkassen bezahlt. Beratungen umfassen alle auftretenden Fragen zur Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes. Dieser Anspruch besteht neben der Mutterschaftsvorsorge durch den Gynäkologen.