Wochenbettbetreuung nach ambulanten und stationären Geburten

Nach der Geburt haben alle Mütter das Recht auf eine häusliche Betreuung durch eine freiberufliche Hebamme. Die Hebamme kommt nach der Entlassung, unabhängig davon wann sie stattgefunden hat , nach Hause und hilft der Mutter bei allen Fragen rund ums Baby und die eigene körperliche Umstellung, beim Stillen und bis die Mutter sich mit dem Baby sicher fühlt. Ich besuche die Familien bis zum 10.Lebenstag der Kinder täglich, danach werden die Besuche nach Bedarf verabredet.

Die Wochenbettbetreuung endet mit der 8. Lebenswoche des Kindes. Die Krankenkassen erstatten bis zu 16. Leistungen nach dem 10. Tag. Wenn mehr Besuche nötig sind, kann der Frauenarzt ein Rezept dafür ausstellen.

Ich betreue Familien im Umkreis von 20 km um meinen Wohnort oder um die Praxis in Seesen.